Rund ums Waffenrecht
Aktuelles und interessantes zum Waffenrecht
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Verschärfung des Waffengesetzes |
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Änderung Waffengesetz 2024 |
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Einhandmesser – Jetzt reichts! |
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Du sollst keine Messer führen! |
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Was erlaubt ist... |
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Ratgeber Messerrecht in Europa
- gefunden auf der Web-Seite des "MESSER MAGAZIN" http://www.wieland-verlag.com Link auf die entsprechende Seite: http://www.wieland-verlag.com/messer-magazin/downloads/
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Immer wieder Aufbewahrung
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Alkohol und Schießen |
Link |
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Link auf die Web-Seite Waffenrecht des Brandenburgischen Schützenbundes e.V. Mit vielen Downloadmöglichkeiten zu Waffenbesitz und Waffenrecht. Link auf die entsprechende Seite: http://www.bsb-web.de/waffenrecht.htm |
Link |
![]() www.prolegal.de |
Link auf die
Web-Seite prolegal der Interessengemeinschaft für Waffenbesitz e.V. Mit vielen interessanten Themen und Beiträgen zum Waffenbesitz und Waffenrecht. |
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![]() Waffenrechts-Reformen und Evaluation |
Waffenrechts-Reformen
und Evaluation am Beispiel Berlin 2003-2010 Wenn ein Gesetz den Zugang, Umgang und Besitz von legalen Waffen beschränkt, um die innere Sicherheit zu erhöhen, sollte ein Rechtsstaat folgendes untersuchen: - Welche Auswirkungen haben die Beschränkungen auf die innere Sicherheit? - Welche Folgen haben die Beschränkungen für die Betroffenen? - In welchem Verhältnis steht der Entzug persönlicher Freiheitsrechte zum Zugewinn an innerer Sicherheit? |
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![]() Kleine Anfrage des Abgeordneten René Stadtkewitz |
Kleine Anfrage des Abgeordneten René Stadtkewitz (fraktionslos) vom 15. August 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. August 2011) und Antwort Schusswaffen-Missbrauch. |
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![]() Offener Brief |
Offener Brief an das „Aktionsbündnis Winnenden“ vom Redaktionsteam des JagdWaffenNetz. |
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![]() Empfehlungen von DSB-Vizepräsident Jürgen Kohlheim |
Waffenrecht Hinweise des DSB zur Kontrolle der Waffenaufbewahrung 01.10.2009 Nach der am 25. Juli 2009 in Kraft getretenen Neuregelung des Waffengesetzes hat der Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition der zuständigen Behörde die zur sichereren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen (§ 36 Abs. 3 Satz 1 Waffengesetz). Besitzer ist nicht nur der Eigentümer der Waffen, die auf seiner Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen sind, sondern auch derjenige, der Waffen für einen anderen bei sich verwahrt. Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition haben nach § 36 Abs. 3 Satz 2 Waffengesetz der Behörde zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung (Nachschau) nach Abs. 1 und Abs. 2 (in Verbindung mit § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung) Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses oder zur Verhütungen dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit (Durchsuchung) betreten werden; insoweit wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz eingeschränkt. DSB-Vizepräsident Jürgen Kohlheim hat zu diesem Themenbereich einige Empfehlungen herausgegeben. |
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![]() Ansprache von Bundesrat Ueli Maurer |
Mit neuer Nüchternheit zurück
zum krisenfesten Bürgerstaat Zürich, 16. Januar 2009 (VBS) - Ansprache von Bundesrat Ueli Maurer, Chef des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) anlässlich der Albisgüetlitagung 2009 der Zürcher SVP. Es gilt das gesprochene Wort! Natürlich wäre es ein unrealistisches Wunschdenken, sich die derzeitigen Schweizer Verhältnisse, in Bezug auf das Waffenrecht, hier in Deutschland zu wünschen. Nicht zum Schaden wäre es aber für jeden unserer Volksvertreter wenn er sich die Zeit nehmen würde, diese Rede einmal nicht nur zu lesen, sondern auch versuchen würde, deren tieferen Sinn zu verstehen um diesen zu verinnerlichen. |
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![]() Waffen im Visier – doch das Problem ist viel komplexer |
Nach dem zweifellos
schrecklichen Amoklauf von Winnenden im März
2009 hat es eine Vielzahl von meist
populistischen Äußerungen von Politikern nahezu
aller großen Parteien gegeben. Sicher auch mit
Hinblick auf die kommende Bundestagswahl war
deren Tenor, wie schon so oft, "Unser
Waffenrecht muss verschärft werden."
Als einzige Ausnahme ist hier sicherlich die FDP zu nennen. Obwohl unser Waffengesetz schon heute zu einem der schärfsten weltweit gehört, wird von den meisten einmal mehr übersehen und auch gar nicht erst versucht zu ergründen, wo denn die Ursachen für solche, nicht mehr nachvollziehbare Gewaltexzesse liegen. Das es aber durchaus auch kompetente Darstellungen des tatsächlichen Sachverhaltes gibt, zeigt ein Artikel des Waffenrechts-Spezialisten Wolfgang Dicke der GdP, welcher in der Fachzeitschrift der Gewerkschaft der Polizei Nr. 5 im Mai 2009 erschienen ist. Man sollte sich wirklich die Zeit nehmen diesen einmal zu lesen. |
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![]() Schreiben des Landratsamtes Heidenheim vom 25.8.2009 |
Was alles möglich ist!!! Vollzug des Waffengesetzes Erwerb eines Perkussionsrevolvers Nachweis des Bedürfnisses. Schreiben des Landratsamtes Heidenheim an den Antragsteller mit der Forderung detailliert für jede sich in seinem Besitz befindliche Waffe und jedes Wechselsystem einen Nachweis zu liefern.... Jeder kann sich hierzu seine eigene Meinung bilden, dies ist zumindest zur Zeit, noch nicht gesetzlich reglementiert. |
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