Rund ums Waffenrecht

Aktuelles und interessantes zum Waffenrecht

Acrobat-icon Einhandmesser - Jetzt reichts

Einhandmesser – Jetzt reichts!
Es kommt – wie so häufig – nicht auf die Länge an...
Publiziert von Rechtsanwalt Andreas Jede

Link auf die entsprechende Seite:
http://www.deutscheswaffenrecht.de/waffenstrafrecht/einhandmesser/


Acrobat-icon Du sollst keine Messer führen!

Du sollst keine Messer führen!
Publiziert am 7. April 2015 von Rechtsanwalt Andreas Jede
Eine kleine Zusammenfassung zum Thema Messer und Verbote.

Link auf die entsprechende Seite:
http://www.deutscheswaffenrecht.de/du-sollst-keine-messer-fuehren/


Acrobat-icon Messerecht in Deutschland

Was erlaubt ist...
            - Messer-Recht in Deutschland


- gefunden auf der Web-Seite des "MESSER MAGAZIN" http://www.wieland-verlag.com
Link auf die entsprechende Seite:
http://www.wieland-verlag.com/messer-magazin/downloads/


Acrobat-icon Messerecht in der EU Ratgeber Messerrecht in Europa
  • Welche Messer Sie mitnehmen dürfen
  • Welche Messer verboten sind
Das aktuelle europäische Messerrecht leicht verständlich zusammengefasst.
- gefunden auf der Web-Seite des "MESSER MAGAZIN" http://www.wieland-verlag.com
Link auf die entsprechende Seite:
http://www.wieland-verlag.com/messer-magazin/downloads/

Acrobat-icon Immer wieder Aufbewahrung

Immer wieder Aufbewahrung
17.09.2015 – Regelmäßig wird auch seitens des DSB darauf hingewiesen, dass die Vorschriften zur Aufbewahrung genauestens zu beachten sind.

Link auf die entsprechende DSB-Seite:
http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/meldung/6061-Immer-wieder-Aufbewahrung/


Acrobat-icon Alkohol und Schießen

Alkohol und Schießen
20.02.2015 – Am 22. Oktober 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen BVerwG 6 C 30.13) ein Urteil zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit infolge Alkoholgenusses gefällt.

Link auf die entsprechende DSB-Seite:
http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/meldung/5770-Alkohol-und-Schiessen/


Link Brandenburgischer Schützenbund
Link auf die Web-Seite Waffenrecht des Brandenburgischen Schützenbundes e.V.
Mit vielen Downloadmöglichkeiten zu Waffenbesitz und Waffenrecht.

Link auf die entsprechende Seite:
http://www.bsb-web.de/waffenrecht.htm

Link prolegal
www.prolegal.de
Link auf die Web-Seite prolegal
der Interessengemeinschaft für Waffenbesitz e.V.
Mit vielen interessanten Themen und Beiträgen zum Waffenbesitz und Waffenrecht.

Acrobat-icon Waffenrechts-Reformen und Evaluation
Waffenrechts-Reformen und Evaluation
Waffenrechts-Reformen und Evaluation am Beispiel Berlin 2003-2010
Wenn ein Gesetz den Zugang, Umgang und Besitz von legalen Waffen beschränkt, um die innere Sicherheit zu erhöhen, sollte ein Rechtsstaat folgendes untersuchen:
- Welche Auswirkungen haben die Beschränkungen auf die innere Sicherheit?
- Welche Folgen haben die Beschränkungen für die Betroffenen?
- In welchem Verhältnis steht der Entzug persönlicher Freiheitsrechte zum Zugewinn an innerer Sicherheit?

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Kleine Anfrage
des Abgeordneten René Stadtkewitz
Kleine Anfrage
des Abgeordneten René Stadtkewitz (fraktionslos) vom 15. August 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. August 2011) und Antwort Schusswaffen-Missbrauch.


Acrobat-icon Offener Brief an das Aktionsbundnis Winnenden
Offener Brief
Offener Brief an das „Aktionsbündnis Winnenden“
vom Redaktionsteam des JagdWaffenNetz.


Acrobat-icon Hinweise_zur_Kontrolle_der_Aufbewahrung.jpg
Empfehlungen von DSB-Vizepräsident Jürgen Kohlheim
Waffenrecht
Hinweise des DSB zur Kontrolle der Waffenaufbewahrung
01.10.2009

Nach der am 25. Juli 2009 in Kraft getretenen Neuregelung des Waffengesetzes hat der Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition der zuständigen Behörde die zur sichereren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen (§ 36 Abs. 3 Satz 1 Waffengesetz).
Besitzer ist nicht nur der Eigentümer der Waffen, die auf seiner Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen sind, sondern auch derjenige, der Waffen für einen anderen bei sich verwahrt. Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition haben nach § 36 Abs. 3 Satz 2 Waffengesetz der Behörde zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung (Nachschau) nach Abs. 1 und Abs. 2 (in Verbindung mit § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung) Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.
Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses oder zur Verhütungen dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit (Durchsuchung) betreten werden; insoweit wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz eingeschränkt.
DSB-Vizepräsident Jürgen Kohlheim hat zu diesem Themenbereich einige Empfehlungen herausgegeben.

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Ansprache von Bundesrat
Ueli Maurer
Mit neuer Nüchternheit zurück zum krisenfesten Bürgerstaat
Zürich, 16. Januar 2009 (VBS) - Ansprache von Bundesrat Ueli Maurer, Chef des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) anlässlich der Albisgüetlitagung 2009 der Zürcher SVP.
Es gilt das gesprochene Wort!
Natürlich wäre es ein unrealistisches Wunschdenken, sich die derzeitigen Schweizer Verhältnisse, in Bezug auf das Waffenrecht, hier in Deutschland zu wünschen.
Nicht zum Schaden wäre es aber für jeden unserer Volksvertreter wenn er sich die Zeit nehmen würde, diese Rede einmal nicht nur zu lesen, sondern auch versuchen würde, deren tieferen Sinn zu verstehen um diesen zu verinnerlichen.

Acrobat-icon Waffen im Visier
Waffen im Visier – doch
das Problem ist viel komplexer
Nach dem zweifellos schrecklichen Amoklauf von Winnenden im März 2009 hat es eine Vielzahl von meist populistischen Äußerungen von Politikern nahezu aller großen Parteien gegeben. Sicher auch mit Hinblick auf die kommende Bundestagswahl war deren Tenor, wie schon so oft, "Unser Waffenrecht muss verschärft werden."
Als einzige Ausnahme ist hier sicherlich die FDP zu nennen.
Obwohl unser Waffengesetz schon heute zu einem der schärfsten weltweit gehört, wird von den meisten einmal mehr übersehen und auch gar nicht erst versucht zu ergründen, wo denn die Ursachen für solche, nicht mehr nachvollziehbare Gewaltexzesse liegen.
Das es aber durchaus auch kompetente Darstellungen des tatsächlichen Sachverhaltes gibt, zeigt ein Artikel des Waffenrechts-Spezialisten Wolfgang Dicke der GdP, welcher in der Fachzeitschrift der Gewerkschaft der Polizei Nr. 5 im Mai 2009 erschienen ist. Man sollte sich wirklich die Zeit nehmen diesen einmal zu lesen.

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Schreiben des Landratsamtes Heidenheim vom 25.8.2009
Was alles möglich ist!!!
Vollzug des Waffengesetzes
Erwerb eines Perkussionsrevolvers
Nachweis des Bedürfnisses.

Schreiben des Landratsamtes Heidenheim an den Antragsteller mit der Forderung detailliert für jede sich in seinem Besitz befindliche Waffe und jedes Wechselsystem einen Nachweis zu liefern....
Jeder kann sich hierzu seine eigene Meinung bilden, dies ist zumindest zur Zeit, noch nicht gesetzlich reglementiert.

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